Drei Kernforderungen des FEhS-Instituts pro Sekundärrohstoffe
Eine der großen Herausforderungen der nächsten Jahre wird ein nachhaltiges Ressourcenmanagement zur Schonung von Primärrohstoffen und Bodenschätzen sein. Einen wichtigen Beitrag dazu leistet seit Jahrzehnten der Einsatz von Eisenhüttenschlacken und den daraus hergestellten Baustoffen und Düngemitteln. Um auch in Zukunft nationale und europäische Anstrengungen für Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz nachhaltig unterstützen zu können, müssen aus Sicht des FEhS – Institut für Baustoff-Forschung die Rahmenbedingungen für den Einsatz von mineralischen Sekundärrohstoffen weiter verbessert werden. Hierzu haben die Duisburger Experten drei Kernforderungen formuliert.
Erstens:
Es muss eine flächendeckende faire Ausschreibungspraxis der öffentlichen Hand für Baustoffe sichergestellt werden, da es immer noch vorkommt, dass Sekundärbaustoffe explizit ausgeschlossen werden. Dazu sind justiziable Formulierungen mit Drittschutzcharakter im Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes notwendig, damit die in § 45 bei der Auftragsvergabe des Bundes festgelegte Bevorzugung von Erzeugnissen, die ökologisch vorteilhaft sind und die Kreislaufwirtschaft besonders fördern, auch in der Praxis Wirkung zeigt. Dies betrifft gleichermaßen die Landeskreislaufwirtschaftsgesetze. Auch auf europäischer Ebene sollten die im EU Green Deal und dem diesbezüglichen Circular Economy Action Plan definierten Ziele durch eine Änderung der EU-Vergaberichtlinie in die Praxis umgesetzt werden. Das FEhS-Institut hat dazu im Rahmen eines Rechtsgutachtens einen Vorschlag erarbeitet.
Zweitens:
Nur eine einheitliche und praxisorientierte Bewertung der Umweltverträglichkeit von Baustoffen unabhängig von ihrer Herkunft garantiert einen fairen Wettbewerb und fördert die Verwendung von Sekundärbaustoffen. Der Einsatz von Nebenprodukten aus der Stahlindustrie wird in einigen Anwendungsgebieten derzeit durch „Feststoffbewertungen“/Feststoffgrenzwerte unnötig erschwert. Dies betrifft auch den Einsatz von Stahlwerks-schlacken als Sekundärrohstoff im Zement oder als Gesteinskörnung im Beton. An diesen Themen wird im Zusammenhang mit der Transformation der Stahlindustrie derzeit intensiv geforscht.
Drittens:
Es sollte ausnahmslos von Sekundärrohstoffen bzw. Sekundärbaustoffen die Rede sein. Ein einheitliches Wording vermeidet die häufig anzutreffende Reduzierung auf Recyclingrohstoffe oder Recycling-Baustoffe, die den Ausschluss anderer Stoffe und Produkte zur Folge hat. Das wiederum schadet der Kreislaufwirtschaft und einem nachhaltigen Ressourcenmanagement.
Thomas Reiche, Geschäftsführer des FEhS-Instituts: „Wichtige Etappenziele pro Kreislaufwirtschaft und Sekundärrohstoffe sind erreicht worden. Jetzt erwarten wir vom Gesetzgeber, dass weitere Schritte folgen. Ziel muss es sein, ein nachhaltiges Ressourcenmanagement zu etablieren, um die steigende Nachfrage nach Rohstoffen auch zukünftig sicherstellen zu können.“
Der Einsatz von Eisenhüttenschlacken, einem Nebenprodukt der Stahlherstellung, hat in Deutschland in über 70 Jahren den Abbau von mehr als einer Milliarde Tonnen Naturgestein vermieden. Das entspricht dem Volumen der Zugspitze. Durch die Substitution von Portlandzementklinker durch Hüttensand im Zement kann pro Jahr zudem die Emission von über 5 Millionen Tonnen CO2 vermieden werden. Insgesamt sind so seit 1950 in Deutschland bereits mehr als 210 Millionen Tonnen CO2 eingespart worden.
(Quelle: FEhS ‑ Institut für Baustoff‑Forschung e.V.)
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