Mit Dr. Marina Frost wird erstmals eine Frau zur Vorsitzenden des Gremiums gewählt. Den stellvertretenden Vorsitz übernimmt Dr. Beate-Maria Zimmermann
Als Hochschulratsvorsitzende folgt Frau Dr. Frost auf Professor Harald Ludanek. Der Alumnus und Honorarprofessor der TU Clausthal hatte seit 2017 an der Spitze des Rates gestanden und die Universität in diesem Gremium insgesamt seit 2010 begleitet und unterstützt. Die aktuelle Wahl fand auf der jüngsten Sitzung des siebenköpfigen Hochschulrates Mitte Juli im Clausthaler Umwelttechnik Forschungszentrum CUTEC statt.
„Ich freue mich über die neue weibliche Doppelspitze im Hochschulrat. Beide Frauen sind ausgewiesene Kennerinnen der TU Clausthal“, sagte Universitätspräsident Professor Joachim Schachtner.
Frau Dr. Frost ist seit 2017 im Hochschulrat vertreten und hat im vergangenen Jahr nach dem Weggang des hauptberuflichen Vizepräsidenten (HVP) Professor Schachtner in der Doppelrolle als Präsident und HVP für mehrere Monate bis zur Neubesetzung der HVP-Stelle unterstützt. Die promovierte Juristin Frost war zuvor als Kanzlerin an den Universitäten in Heidelberg (2004 bis 2011), Göttingen (1997 bis 2004) und Hildesheim (1992 bis 1997) sowie als Vizepräsidentin an der Humboldt Universität Berlin (2012 bis 2014) tätig.
Ihre Stellvertreterin Frau Dr. Zimmermann ist Alumna der TU Clausthal. Sie studierte Mineralogie im Oberharz, wurde 1987 am Institut für Aufbereitung und Veredelung promoviert und gehört dem Hochschulrat seit 2015 an. Von 1993 bis 2019 war Frau Zimmermann als Prokuristin bei der Georgsmarienhütte Unternehmensgruppe beschäftigt. Darüber hinaus führte sie von 2006 bis 2019 die Geschäfte der Stiftung Stahlwerk Georgsmarienhütte, zuletzt als Mitglied des Vorstands.
Weiter zählen zum Hochschulrat: Professor Holger Hanselka (Präsident des Karlsruher Instituts für Technologie), Dr. Axel Heinrich (Volkswagen AG), Dr. Stephan Venzke (Wissenschaftsministerium), Frau Professor Inge Wulf (TU Clausthal) und Dr. Andreas Sieverdingbeck (Geschäftsführer Refratechnik Ceramics GmbH).
Der Hochschulrat, der in der Regel für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt wird, ist neben Präsidium und Senat ein zentrales Organ der TU Clausthal. Fünf der sieben Mitglieder müssen mit dem Hochschulwesen vertraute Personen aus Wirtschaft, Wissenschaft oder Kultur sein, die nicht an der TU beschäftigt sind. Sie werden im Einvernehmen mit dem Senat der Universität vom Ministerium bestellt. Hinzu kommt ein Mitglied der TU Clausthal, das vom Senat gewählt wird, sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter des Ministeriums. Zu den Aufgaben des Gremiums zählt es, das Präsidium und den Senat zu beraten.
(Quelle: Technische Universität Clausthal)
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