Für Energieaudits gemäß EDL-G läuft die erste Vier-Jahres-Frist ab
Energiemonitoring – Zeit zu handeln
Das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) verpflichtet Firmen ab einer bestimmten Größe seit 2015 zu Energieaudits im Vier-Jahres-Rhythmus. Bis zu 120.000 größere Unternehmen in Deutschland sind davon betroffen. Für diejenigen also, die seinerzeit fristgerecht den ersten Nachweis erbracht haben, steht jetzt das erste Wiederholungsaudit an. Diese Pflicht entfällt, wenn sie ein Energiemanagement nach ISO 50001 umsetzen. Die technische Basis dafür bildet ein systematisches Energiemonitoring.
Der vollständige Artikel ist erschienen in STAHL+TECHNIK 1 (2019) Nr. 8, S. 76 ff.
Die EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU) formuliert Einsparziele auf europäischer Ebene. In Deutschland wird sie u. a. durch das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) umgesetzt. Dieses gilt seit 2015 in einer Neufassung. So juristisch das klingt, so konkret waren und sind die Auswirkungen für Unternehmen: Denn die Gesetzesnovelle verlangt regelmäßige Energieaudits im Vier-Jahres-Rhythmus, Bild 1. 2019 ist es also für viele Firmen wieder so weit.
Betroffen sind alle Firmen, die nicht als kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition gelten. Dies ist der Fall, wenn mindestens eines der drei nachfolgenden Kriterien zutrifft:
- Die Mitarbeiterzahl beträgt mindestens 250 Personen.
- Der Jahresumsatz liegt bei mindestens 50 Mio. € bzw. die Jahresbilanzsumme bei mindestens 43 Mio. €.
- Die finanzielle Beteiligung an anderen Firmen übersteigt im Fall von Partnerunternehmen 25 % bzw. 50 % im Fall von verbundenen Unternehmen.
Nach aktuellen Schätzungen erfüllen zwischen 50.000 und 120.000 Unternehmen in Deutschland mindestens eines der drei genannten Kriterien.
Zusätzlicher Aufwand für die Unternehmen
Die Audits sollen den Unternehmen ein Instrument bieten, um ihren Energieverbrauch zu analysieren und bewusste Entscheidungen über die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen zu treffen. Das Audit kann sowohl von externen Beratern oder Dienstleistern als auch von unternehmenseigenem Personal durchgeführt werden. Das klingt erst mal sinnvoll, ist aber durchaus mit zusätzlichen Ausgaben verbunden: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) rechnet mit durchschnittlichen Kosten von 4.000 € pro Audit bei einer Spanne von etwa 2.400 bis 8.000 €. Bei Unternehmen mit einer Vielzahl von Standorten könnte eine qualifizierte Auditierung deutlich teurer werden.
Autor: Dominik Weeger, Marketing Manager für Energiemonitoringsysteme, Siemens AG, München.
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