Entwurf des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen (NRW), dem größten Stahlstandort Europas, entstehen bei der Herstellung von Stahl jährlich sechs Millionen Tonnen Eisenhüttenschlacken. Aus dem industriellen Nebenprodukt werden seit Jahrzehnten güteprüfte und begehrte Baustoffe hergestellt. Dieser im Sinne der Kreislaufwirtschaft vorbildlichen Stoffführung droht durch den Entwurf des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes NRW (LKrWG) ein herber Rückschlag: Im Entwurf ist in § 2 zu den Pflichten der öffentlichen Hand bei der Einbeziehung und Bevorzugung von Sekundärbaustoffen ausschließlich von Recyclingbaustoffen die Rede, die übrigen Sekundärbaustoffe wären von dieser Regelung ausgeschlossen. Das würde faktisch den Einsatz von schlackenbasierten Baustoffen in öffentlichen Baumaßnahmen in NRW drastisch reduzieren, der wertvolle Sekundärrohstoff müsste deponiert werden. Dies stellt laut einer vom Duisburger FEhS – Institut für Baustoff-Forschung bei der Kanzlei Kopp-Assenmacher & Nusser in Auftrag gegebenen rechtlichen Stellungnahme einen Verstoß gegen die europa- und bundesrechtlich normierte Vorrangigkeit der Abfallvermeidung sowie eine verfassungswidrige Diskriminierung von anderen mineralischen Sekundärbaustoffen als Recycling-Baustoffen dar.
Thomas Reiche, Geschäftsführer des FEhS-Instituts: "Wir begrüßen ausdrücklich die durch den Gesetzentwurf beabsichtigte Stärkung der Kreislaufwirtschaft. Die Bestimmungen in § 2 LKrWG müssen aber rechtsverbindlich für alle Sekundärbaustoffe gleichermaßen gelten. Denn in Zeiten der weltweit zunehmenden Verknappung materieller Ressourcen, wie der UNEP-Report im Mai 2019 eindrücklich gezeigt hat, sowie der Notwendigkeit von Ressourcenschonung und Rohstoffeffizienz wäre es ökologisch und ökonomisch völlig unverständlich, wenn markterprobte Produkte aus regionalen Sekundärrohstoffen der Zugang zum Markt verwehrt würde. Zumal das öffentliche Beschaffungswesen in Deutschland mit einem Volumen von über 500 Milliarden Euro Vorbildcharakter für die Privatwirtschaft hat."
Eisenhüttenschlacken kommen als Baustoffe und Düngemittel in verschiedenen Einsatzgebieten zur Anwendung. Sie leisten seit vielen Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag zur Schonung natürlicher Ressourcen. Allein in Deutschland, wo jährlich 12 Millionen Tonnen des Sekundärrohstoffs produziert werden, konnte im Zeitraum der letzten sieben Jahrzehnte durch die Verwendung von Eisenhüttenschlacke der Abbau von über einer Milliarde Tonnen Naturgestein vermieden werden. Durch die Substitution von Portlandzementklinker durch Hüttensand im Zement wurde im gleichen Zeitraum die Emission von über 200 Millionen Tonnen CO2 vermieden.
(Quelle: FEhS ‑ Institut für Baustoff‑Forschung e.V)
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