Swiss Steel Holding AG hat heute zu einer ausserordentlichen Generalversammlung (AGV) am 22. Dezember 2020 eingeladen. Als einziges Traktandum beantragt der Verwaltungsrat der AGV, eine ordentliche Kapitalerhöhung durch die Ausgabe von neuen Namenaktien unter Wahrung der Bezugsrechte der Aktionäre durchzuführen. Die von der AGV zu beschliessende Kapitalerhöhung soll einen Bruttoerlös von mindestens EUR 200 Mio. erzielen.
Das Unternehmen konnte mit seinen kreditgebenden Banken deutliche Erleichterungen in Bezug auf den bestehenden Konsortialkredit vereinbaren. Dies betrifft die Kreditklauseln, die von den Banken auferlegten Restrukturierungsmassnahmen sowie damit einhergehende erhebliche Kosten und Risiken für die Gesellschaft. Die genannten Erleichterungen stehen unter der Bedingung, dass die Gesellschaft im Rahmen der Kapitalerhöhung insgesamt mindestens EUR 200 Mio. an neuem Eigenkapital aufnimmt.
Im Rahmen der ordentlichen Kapitalerhöhung wird jeder Aktionär anteilsmässig Rechte zum Bezug neuer Namenaktien zum Bezugspreis erhalten. Um den angestrebten Mindesterlös von EUR 200 Mio. sicherzustellen, hat die Hauptaktionärin BigPoint Holding AG sich gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, sämtliche ihr zugeteilten Bezugsrechte auszuüben.
Ferner hat die BigPoint Holding AG sich verpflichtet, jene neuen Namenaktien, für welche keine Bezugsrechte ausgeübt werden und die im Rahmen der Kapitalerhöhung nicht bei anderen Investoren mittels Bookbuilding-Verfahren zu einem Preis von mindestens CHF 0.21 pro Namenaktie platziert werden können, zum genannten Mindestpreis zu erwerben (Backstop). Dank diesem Backstop ist der erforderliche Mindesterlös von EUR 200 Mio. gesichert; gleichzeitig sind Aktionäre, die ihr Bezugsrecht nicht ausüben wollen, vor übermässiger Verwässerung geschützt, indem der Bezugspreis für alle Aktien aus der Kapitalerhöhung mindestens CHF 0.21 betragen wird.
Der Bezugspreis für die neuen Namenaktien wird vom Verwaltungsrat nach Ende der Bezugsrechtsausübungsfrist basierend auf den Marktbedingungen unter Berücksichtigung der Anzahl ausgeübter Bezugsrechte, der Nachfrage im Bookbuilding-Verfahren und der Backstop-Verpflichtung der BigPoint Holding AG ermittelt. Ist der Bezugspreis, welcher vom Verwaltungsrat festgesetzt wird, über dem Backstop-Preis, kann die Gesellschaft einen Bruttoerlös von mehr als EUR 200 Millionen erzielen. Wie bei Kapitalerhöhungen zu Marktkonditionen üblich, wird kein Bezugsrechtshandel stattfinden.
Die Bezugsrechtsemission wird voraussichtlich nach der AGV im Januar 2021 durchgeführt. Der Vollzug der Kapitalerhöhung ist ebenfalls im Januar 2021 geplant.
Die Kapitalerhöhung dient einerseits der Stärkung der Bilanz und Verbesserung der aktuell unbefriedigenden Eigenkapitalquote (10.9% per 30. September 2020). Damit einhergehend wird das Aktionärsdarlehen der BigPoint Holding AG von EUR 130 Millionen abgelöst und die Finanzierung gestärkt. Gleichzeitig wird das Unternehmen dank der verbesserten Kreditkonditionen erhebliche Kosten einsparen, Risiken reduzieren und unternehmerische Freiheit zurückgewinnen. Insgesamt wird damit die Widerstandskraft des Unternehmens im nach wie vor sehr anspruchsvollen wirtschaftlichen Umfeld wesentlich gestärkt.
Nachdem der Verwaltungsrat beschlossen hat, eine Generalversammlung zur Genehmigung der Kapitalerhöhung einzuberufen, sieht Jens Alder seine Rolle als unabhängiger Präsident erfüllt. Während seiner Amtszeit seit April 2019 durchlief die Swiss Steel Group schwere Krisen, da die Märkte für Produkte des Unternehmens schrumpften und COVID-19 einen starken wirtschaftlichen Abschwung verursachte. Darüber hinaus mussten drei verschiedene Aktionärsgruppen mit unterschiedlichen Interessen und Ausrichtungen bezüglich der Swiss Steel Holding AG in Einklang gebracht werden. Heute verfügt das Unternehmen dank einer umstrukturierten Bilanz über eine ausreichende Liquidität und mit der vorgeschlagenen Kapitalerhöhung auch über genügend Eigenkapital, welches eine gesunde Entwicklung ihrer Geschäfte ermöglichen soll. Auch die Aktionärsbasis ist nun mit zwei starken Aktionären, die aktuell bereits fast 75% des Kapitals kontrollieren, stabil. Jens Alder wird daher als Verwaltungsratspräsident der Swiss Steel Holding AG zurücktreten und den Verwaltungsrat per 22. Dezember 2020 verlassen. Der Verwaltungsrat dankt Jens Alder für sein hohes Engagement als unabhängiger Verwaltungsratspräsident in den letzten, sehr herausfordernden Jahren. Der Verwaltungsrat hat seinen Vizepräsidenten, Heinrich Christen, für die verbleibende Amtszeit bis zur GV 2021 zum neuen Verwaltungsratspräsidenten ernannt.
CEO Clemens Iller kommentierte: „Die Stärkung der Finanzierung mittels Eigenkapitalerhöhung und die Optimierung der Kapitalseite einhergehend mit einer bedeutenden Erleichterung der Kreditkonditionen sendet die wichtige Botschaft an unsere Mitarbeitenden, Kunden und Lieferanten: Wir sind langfristig ein zuverlässiger Partner. Auch gibt die zurückgewonnene unternehmerische Freiheit die Möglichkeit, die laufende Transformation noch dezidierter voranzutreiben, um den Turnaround Plan umzusetzen. Daneben sparen wir durch die Eigenkapitalfinanzierung erhebliche Zinskosten und durch den Wegfall diverser Konditionen im Rahmen der Kreditklauseln signifikante Drittkosten. Dieses Geld wird nun anderweitig zielgerichteter eingesetzt werden können. Für die abermalige Unterstützung unseres Hauptaktionärs sind wir sehr dankbar, gleichzeitig werten wir dies als klares Bekenntnis zu unserem eingeschlagenen Weg und dem Turnaround.“
(Quelle: Swiss Steel Group)
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