Mantelverordnung auch im Bundesrat verabschiedet
Nach dem Deutschen Bundestag hat am 25. Juni 2021 auch der Bundesrat die Mantelverordnung (MantelV) verabschiedet. Damit besteht in Deutschland nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren ein bundesweit einheitliches Regelwerk zum Einsatz von Sekundärbaustoffen. Für das FEhS – Institut für Baustoff-Forschung ist dies ein wichtiger Schritt hin zu einer zukunftsorientierten Kreislaufwirtschaft und zum ressourcenschonenden, umweltverträglichen Bauen. Die Mantelverordnung umfasst die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung (EBV), die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und die Änderung der Deponie- und der Gewerbeabfallverordnung.
Thomas Reiche, Geschäftsführer des FEhS-Instituts: „Wir freuen uns, dass der ausgehandelte Kompromiss jetzt endlich durch die Instanzen gegangen ist. Auch wenn wir in der vereinbarten Evaluierung noch Änderungsbedarf anmelden werden: Die Basis für fairen Wettbewerb nicht nur für Recycling-, sondern für alle Sekundärbaustoffe ist geschaffen worden. Der nachhaltige Einsatz von gütegeprüften, markterprobten Baustoffen aus der Stahlindustrie leistet einen wichtigen Beitrag zur Schonung von Naturgesteinen und zur Minderung der CO2-Emissionen.“
Eisenhüttenschlacken kommen als Baustoffe in der Zement- und Betonindustrie sowie im Straßen- und Verkehrsbau sowie als Düngemittel zur Anwendung. Allein in Deutschland, wo jährlich 13 Millionen Tonnen des Sekundärrohstoffs produziert werden, konnte durch den Einsatz von Eisenhüttenschlacke der Abbau von über einer Milliarde Tonnen Naturgestein vermieden werden. Das entspricht dem Volumen der Zugspitze. Durch die Substitution von Portlandzementklinker durch Hüttensand im Zement kann pro Jahr die Emission von über 5 Millionen Tonnen CO2 vermieden werden. Insgesamt sind es seit 1950 bereits mehr als 210 Millionen Tonnen.
(Quelle: FEhS – Institut für Baustoff-Forschung e. V. )
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