Vor der nächsten Sitzung des „Klimakabinetts“ am 4. September warnt der WSM Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e. V., dass durch eine CO2-Bepreisung keinesfalls neue Kostenbelastungen für die wettbewerbsintensiven industriellen Lieferketten entstehen dürfen. Die Bundesregierung hat angekündigt, noch im September weitreichende Entscheidungen mit Blick auf die notwendigen Einsparungen von CO2-Emissionen zu treffen. Die Maßnahmen müssen tatsächlich geeignet sein, die Klimaziele zu erreichen und gleichzeitig die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts erhalten. Unabhängig von der Entscheidung des Klimakabinetts für eine direkte CO2-Bepreisung oder für eine Mengensteuerung durch Ausweitung des ETS-Systems auf weitere Sektoren, sollten fünf Prinzipen beachtet werden:
- Die CO2-Bepreisung sollte außerhalb der ETS-Sektoren schrittweise kommen,
- das Aufkommen sollte Investitionen in die notwendige technologische Transformation fördern,
- der Strompreis muss gleichzeitig sinken,
- die politischen Rahmenbedingungen müssen technologieoffen gestaltet werden und
- die CO2-Bepreisung sollte international, jedenfalls zumindest auf EU-Ebene harmonisiert werden.
„Verbote führen uns nicht zum gemeinsamen Ziel, es geht nur mit technischen Innovationen, die am besten aus der deutschen Industrie kommen.“ so Holger Ade, Leiter Industrie- und Energiepolitikpolitik beim WSM.
Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e. V.