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thyssenkrupp ist mit der Entscheidung der Europäischen Kommission nicht einverstanden - Foto: thyssenkrupp AG
29.08.2019

thyssenkrupp: Klage gegen Entscheidung der EU-Kommission

Das geplante Joint Venture zwischen thyssenkrupp und Tata Steel wurde von der Europäischen Kommission untersagt. Dagegen reichte thyssenkrupp beim Europäischen Gerichtshof Klage ein. Die Kommission hatte ihre Fusionskontroll-Entscheidung vom 11. Juni 2019 damit begründet, dass ein Joint Venture zwischen thyssenkrupp und Tata Steel bei bestimmten Stahlsorten den Wettbewerb in Europa derart einschränken würde, dass damit Preissteigerungen für Kunden und Verbraucher zu erwarten gewesen wären. Die von den beteiligten Unternehmen angebotenen Abhilfemaßnahmen hatte die Kommission als nicht ausreichend bezeichnet. thyssenkrupp teilt diese Bedenken nicht. Bei ihrer wettbewerbsrechtlichen Beurteilung bezüglich der Produktgruppen Verpackungsstahl und feuerverzinkte Bleche für die Automobilindustrie hat die Kommission erstmalig eine so enge Marktabgrenzung vorgenommen, dass sie den Rahmen des geltenden Wettbewerbsrechts über Gebühr ausdehnt. Zudem hat die Kommission die strukturelle Bedeutung von Importen nach Europa, die käuferseitige Nachfragemacht und die Substitutionsmöglichkeiten durch alternative Verpackungsmaterialien und alternative Verzinkungsmethoden nicht angemessen berücksichtigt. Schließlich ist das von thyssenkrupp und Tata Steel als Abhilfemaßnahme vorgelegte Zusagenpaket aus Produktionsanlagen, langfristigen Lieferverträgen und signifikanten Investitionen vollkommen ausreichend gewesen, um wettbewerbsrechtliche Bedenken auszuräumen. Dr. Donatus Kaufmann, Vorstandsmitglied der thyssenkrupp AG: „Die Konsolidierung der europäischen Stahlindustrie ist nach wie vor richtig und notwendig, das zeigt auch die aktuell für die Stahlhersteller kritische Marktsituation. Die Überkapazitäten und der hohe Importdruck aus Asien schaffen ein Umfeld, in dem das geplante Joint Venture mit Tata Steel den Wettbewerb nicht beeinträchtigt hätte. Wir bedauern die Entscheidung der Europäischen Kommission und halten diese für zu weitgehend und falsch. Deshalb reichen wir Klage ein.“

thyssenkrupp AG