Swiss Steel Holding AG hat am 14. September 2021 zu einer ausserordentlichen Generalversammlung am 6. Oktober 2021 eingeladen.
Der Verwaltungsrat schlägt der Generalversammlung zur Wahl in den Verwaltungsrat mit Ralf Göttel, Mario Rossi und Emese Weissenbacher drei neue Mitglieder mit ausgewiesener Erfahrung in den Bereichen internationale Führung in einem industriellen Umfeld, Automobilzulieferung, Prozessoptimierung, Effizienzsteigerung, strategische Neuausrichtung sowie Finanzen und Rechnungswesen vor.
Des Weiteren wird eine Änderung der Statuten zur Anzahl der Verwaltungsratsmitglieder auf 5 bis 10 (von 5 bis 9) vorgeschlagen.
Ralf Göttel (DE, 1966) ist derzeit CEO der weltweit tätigen Benteler International AG mit Sitz in Salzburg. Bevor er 2010 zu Benteler stiess, bekleidete Ralf Göttel seit 1993 verschiedene globale Verantwortungen bei der amerikanischen Dana Inc. und war in der Entwicklung bei Ford in Deutschland tätig. Herr Göttel ist Diplomingenieur von der RWTH Aachen mit einer Spezialisierung in der Automobilindustrie.
Mario Rossi (CH, 1960) war von 2013 bis Februar diesen Jahres CFO der Swisscom AG, wo er ab 1998 verschiedene leitende Positionen im Finanzbereich inne hatte. Herr Rossi ist derzeit Verwaltungsratspräsident bei Cablex AG und Mitglied des Verwaltungsrats bei Pilatus Aircraft Ltd. und Hasler Foundation sowie Mitglied der Sanktionskommission der Schweizer Börse. Mario Rossi ist zertifizierter Wirtschaftsprüfer der Swiss Academy for Audit.
Emese Weissenbacher (DE, 1964) ist seit 2015 CFO bei Mann + Hummel International AG in Deutschland tätig. Seit 1994 hat sie bei dem Unternehmen Führungsverantwortung im Finanzbereich der Holding wie auch im operativen Geschäft. Frau Weissenbacher ist derzeit Mitglied des Verwaltungsrats bei Kongsberg Automotive Holding ASA, Schmalz GmbH und der Kreissparkasse Ludwigsburg. Emese Weissenbacher hält einen Masterabschluss der Universität Stuttgart in Economy, Controlling & Business Development sowie einen Abschluss in Advanced Management der Harvard Business School, Boston.
Gestützt auf Art. 27 der COVID-19-Verordnung 3 können die Aktionäre ihre Rechte ausschliesslich über den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben und nicht persönlich an der ausserordentlichen Generalversammlung teilnehmen.
(Quelle: Swiss Steel Group)
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