2019 geringere Stahlproduktion – FEhS-Institut fordert Maßnahmen pro Sekundärbaustoffe
Die Rohstahlproduktion in Deutschland ist im Jahr 2019 erstmals seit dem Krisenjahr 2009 wieder unter die Marke von 40 Millionen Tonnen gefallen. Daher ging auch die Erzeugung des Nebenprodukts Eisenhüttenschlacke 2019 leicht zurück: von 13.1 Millionen im Jahr 2018 auf 12,3 Millionen Tonnen. Hochofenschlacke verzeichnete mit 7,3 Millionen Tonnen ein Minus von 0,5 Millionen Tonnen, bei Stahlwerksschlacke war die Produktion mit 5 Millionen Tonnen um 0,3 Millionen Tonnen geringer. Insgesamt konnten im vergangenen Jahr 11,4 Millionen Tonnen Eisenhüttenschlacke als Baustoff und Düngemittel eingesetzt werden, das ist eine Million Tonnen weniger als 2018. Die Nutzung von Hüttensand in der Zementindustrie, vor allem für die Herstellung der CO2-reduzierenden CEM-II- und CEM-III-Zemente, ging von 7,7 Millionen Tonnen im Jahr 2018 auf 7,2 Millionen Tonnen zurück. Auch bei Hochofen- und Stahlwerksschlacke als Baustoff für unterschiedliche Einsatzgebiete wurde mit 3,8 Millionen Tonnen ebenfalls eine halbe Million Tonnen weniger eingesetzt. Die Verwendung als Kalkdüngemittel mit 0,4 Millionen Tonnen sowie die metallurgische Verwendung als Kalk- und Eisenträger mit 0,6 Millionen Tonnen blieben auf Vorjahresniveau.
Für Thomas Reiche, Geschäftsführer des FEhS – Instituts für Baustoff-Forschung, bestätigen die Zahlen die insgesamt weiterhin stabile Nachfrage nach Produkten aus Eisenhüttenschlacke. Allerdings zeigt die seit einigen Jahren rückläufige Entwicklung beim Einsatz von Stahlwerksschlacken als qualitativ hochwertige, nachhaltige und markterprobte Baustoffe im Verkehrsbau, dass in diesem Segment die Rahmenbedingungen verbessert werden müssen: Fehlende Baumaßnahmen und die Benachteiligung von Sekundärbaustoffen gegenüber Naturgestein bei Ausschreibungen sind die Ursachen für diese negative Entwicklung. Reiche verweist in diesem Zusammenhang auf die Forderungen des FEhS-Instituts, bei der anstehenden Einführung der Ersatzbaustoffverordnung Sekundärbaustoffe und natürliche Gesteine als gleichwertige Alternativen bundeseinheitlich festzuschreiben.
Die in § 45 der jüngst verabschiedeten Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes neu aufgenommene Bevorzugung von ökologisch orientierten Erzeugnissen bei Auftragsvergaben des Bundes sieht er als positives Signal. Er bemängelt aber auch, dass dieses Vorhaben nicht rechtsverbindlich ist: „Ohne justiziable Formulierungen werden wir Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft nicht entscheidend nach vorne bringen.“
Durch die Verwendung von Eisenhüttenschlacken in Zement und Beton sowie im Straßenbau konnten in Deutschland in sieben Jahrzehnten der Abbau von über einer Milliarde Tonnen Naturgestein und die Emission von über 200 Millionen Tonnen CO2 vermieden werden.
Die Qualität und Umweltverträglichkeit von Produkten aus Eisenhüttenschlacken sichert unter anderem die Gütegemeinschaft Eisenhüttenschlacken der RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.
(Quelle: Das FEhS – Institut für Baustoff-Forschung e. V)
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