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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe - Foto: Bundesverfassungsgericht / Stephan Baumann, Karlsruhe
15.11.2023

Nach Urteil: WV Stahl fordert Finanzierungssicherheit

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Verfassungswidrigkeit der Übertragung von 60 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) festgestellt.

Dazu Bernhard Osburg, Präsident der Wirtschaftsvereinigung Stahl:

„Auch wenn die Auswirkungen dieses Urteils nun genau geprüft werden müssen, dürfen die Klimaziele 2030 nicht aus den Augen verloren werden. Und dafür ist die Transformation der Grundstoffindustrie unerlässlich. Allein die Stahlindustrie kann zur Reduktion eines Drittels der gesamten Industrieemissionen beitragen – und hat damit einen enormen Hebel, bereits in den kommenden Jahren Millionen Tonnen an CO2 einzusparen.

Die Regierung bleibt jetzt in der Verantwortung, die dafür notwendige Anschubfinanzierung bereitzustellen und dadurch Planungssicherheit für jene Unternehmen zu schaffen, die bereit stehen, Milliarden in neue und transformative Technologien zu investieren. Insbesondere an dem Ziel wettbewerbsfähiger Strompreise muss weitergearbeitet werden.

Diesen historischen Richterspruch werten wir auch als Appell an die Regierung, Klarheit darüber zu schaffen, wie das Jahrhundertprojekt der Transformation unserer Industrie und Gesellschaft zur Klimaneutralität solide finanziert werden kann.“

(Quelle: Wirtschaftsvereinigung Stahl)