Wirtschaft
Hans Jürgen Kerkhoff, Präsident der Wirtschaftsvereinigung Stahl - Photo: Wirtschaftsvereinigung Stahl
08.08.2022

Kabinettsbeschluss zur Gas-Umlage

Mehrkosten dürfen nicht zu einer existentiellen Bedrohung für die Stahlindustrie führen

Das Bundeskabinett hat am 4. August 2022 eine Verordnung für eine Gas-Umlage auf den Weg gebracht.

Dazu erklärt Hans Jürgen Kerkhoff, Präsident der Wirtschaftsvereinigung Stahl: „Die extremen Preissteigerungen auf den Energiemärkten setzen die Stahlindustrie in Deutschland schon seit einiger Zeit erheblich unter Druck. Eine hohe Gas-Umlage würde die Wettbewerbsfähigkeit der Branche und auch die stahlbasierten Wertschöpfungsketten zusätzlich belasten.“

Durch die massiven Energiepreissteigerungen entstehen der Stahlindustrie im Vergleich zum Vorjahr aktuell Mehrkosten von rund 7 Milliarden Euro pro Jahr. Bei einer Gas-Umlage in Höhe von 5 Cent käme eine weitere Milliarde hinzu.

Kerkhoff fordert von der Bundesregierung daher die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Branchen im Blick zu behalten: „Um energieintensive Branchen wie die Stahlindustrie nicht zu überfordern und ein Mindestmaß an Planungssicherheit zu gewährleisten, sollten die Mehrkosten durch die Gas-Umlage einen bestimmten Umfang nicht übersteigen. Sie muss so ausgestaltet werden, dass sie auch der besonderen Situation von energieintensiven Unternehmen im internationalen Wettbewerb Rechnung trägt.“

Hintergrund:
> Ziel der Gas-Umlage ist es, einen Zahlungsausfall von Gasimporteuren durch hohe Ersatzbeschaffungskosten zu verhindern. So soll das bestehende Gassystem stabil gehalten werden. Die genaue Höhe der Gas-Umlage soll erstmals bis Mitte August ermittelt werden.
> Erdgas wird in der Stahlproduktion zur Erzeugung von Prozesswärme benötigt und ist in diesen Prozessen kurzfristig kaum ersetzbar. Die Stahlindustrie in Deutschland nutzt rund 2 Mrd. m3 Erdgas jährlich. Das entspricht in etwa dem Pro-Kopf-Verbrauch in privaten Haushalten in Berlin und München zusammen

(Quelle: Wirtschaftsvereinigung Stahl)