Rettungsschirm für Unternehmen
Die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus bleiben nicht ohne Folgen: Unternehmen geraten unverschuldet in Liquiditätsengpässe, Arbeitsplätze sind bedroht. Deshalb hat die Bundesregierung die Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds beschlossen. Ziel des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) ist es, Liquidität und Solvabilität von Unternehmen zu gewährleisten, die vor der Corona-Pandemie gesund und wettbewerbsfähig waren. Der WSF ergänzt die geplanten Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds erhält folgende Instrumente:
- einen Garantierahmen von 400 Mrd. €, der Unternehmen dabei helfen soll, sich am Kapitalmarkt zu refinanzieren (Überbrückung von Liquiditätsengpässen)
- eine Kreditermächtigung über 100 Mrd. € zur Kapitalstärkung von Unternehmen (Rekapitalisierung)
- eine weitere Kreditermächtigung über 100 Mrd. € zur Refinanzierung der KfW-Sonderprogramme.
Zur Finanzierung dieser Maßnahmen wird der Bund je nach Bedarf zusätzliche Mittel am Kapitalmarkt aufnehmen. Dafür nutzt er seinen etablierten Marktzugang über die Deutsche Finanzagentur.
Adressiert werden Wirtschaftsunternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
- eine Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. €
- mehr als 50 Mio. € Umsatzerlöse sowie
- mehr als 249 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt
Geprüft werden kann im Einzelfall auch die Beteiligung kleinerer Unternehmen, die für die kritische Infrastruktur wichtig sind.
Bundesregierung