Zu viele kleinteilige Festlegungen
Zur anstehenden Diskussion des Klimaschutzgesetzes und verschiedener Energiegesetze im Bundestag sagt VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann:
„Das Klimaschutzgesetz baut extremen Handlungsdruck bis zum Jahr 2030 auf – was zur Erreichung der Ziele des Pariser Klima-Abkommens geboten ist. Leider fehlt immer noch die richtige Verzahnung mit den Plänen der EU, da wesentliche europäische Entscheidungen noch ausstehen – insbesondere die EU-weite Lastenverteilung. Zudem muss die Politik endlich auch eine kosten- und ressourceneffiziente Strategie vorlegen, wie die Transformation der Wirtschaft gelingen soll. Es gibt nach wie vor keinen echten Entscheidungsrahmen, mit dem die Unternehmen ihre Investitionen langfristig planen können. Unterm Strich heißt das: Die Uhr tickt, und das Jahr 2030 steht aus der Perspektive der Unternehmen mit ihren langen Planungszeiträumen bereits vor der Tür. Alle Parteien sind daher gefordert, im Wahlkampf klarer als bisher zu benennen, mit welchen Maßnahmen sie die ambitionierten Klimaziele konkret erreichen wollen.“
Der VDMA bemängelt am Klimaschutzgesetz grundsätzlich die fehlende große Linie. Dies zeigt sich bei den begleitenden Gesetzen, die sehr kleinteilig daherkommen, damit aber als Entscheidungsrahmen für die Industrie nicht taugen. Sie lassen zu viele Fragen offen.
Punktuell zeigt das Paket durchaus, dass die entscheidenden Handlungsfelder bekannt sind. Das zeigt sich zum Beispiel in der größeren Klarheit bei den Rahmenbedingungen für Wasserstoff-Projekte oder anhand der Verbesserungen beim Ersatz alter Windenergieanlegen. Letzteres ist für den Ausbau der Erneuerbaren Energien wichtig, wird aber wirtschaftlich konterkariert, weil die Koalition nicht mehr die Kraft aufgebracht hat, die notwendigen Zubaumengen bis 2030 nach oben zu korrigieren.
(Quelle: VDMA)
Schlagworte
KlimaneutralitätKlimaschutzUmwelttechnologieVDMA