Die Aktionäre der Swiss Steel Holding AG haben an der Generalversammlung letzte Woche die vom Verwaltungsrat beantragte Aktienzusammenlegung im Verhältnis 200:1 genehmigt.
Zur Umsetzung der geplanten Aktienzusammenlegung genehmigte die Generalversammlung von Swiss Steel die vorgeschlagene ordentliche Kapitalerhöhung um CHF 10.32 auf CHF 492'788'597.68 unter Ausschluss des Bezugsrechts sowie die für die Aktienzusammenlegung erforderliche Statutenänderung.
Swiss Steel Holding AG plant die Umsetzung der Aktienzusammenlegung auf der Grundlage des folgenden Zeitplans:
- 28. Mai 2024: Letzter Handelstag der alten Aktien an der SIX Swiss Exchange
- 29. Mai 2024: Erster Handelstag der neuen Aktien an der SIX Swiss Exchange (Ex-Datum)
Infolge der Aktienzusammenlegung erhält jeder Inhaber von 200 (zweihundert) Namenaktien der Gesellschaft mit einem Nennwert von CHF 0.08 (Nennwert der Aktien vor der Aktienzusammenlegung), wie er sie am 28. Mai 2024 hält, 1 (eine) neue Namenaktie der Gesellschaft mit einem Nennwert von CHF 16.00 (Nennwert der Aktien nach der Aktienzusammenlegung).
Die Aktienzusammenlegung kann zu Bruchteilen neuer Namenaktien für einzelne Aktionäre führen. Dies ist der Fall, wenn der Aktionär nach dem 28. Mai 2024 eine Anzahl Swiss Steel Aktien hält, die nicht durch 200 oder ein Vielfaches davon teilbar ist.
Bruchteile von neuen Aktien werden auf die nächste ganze Zahl von neuen Swiss Steel-Aktien abgerundet, und die Aktionäre erhalten für ihre Bruchteile von Swiss Steel eine entsprechende Barabgeltung. Die Aktienzusammenlegung hat keinen Einfluss auf den Wert der Gesellschaft oder, vorbehaltlich des Ausgleichs von Bruchteilen, auf den Wert der von den Aktionären insgesamt gehaltenen Aktien.
(Quelle: Swiss Steel)