Schutzschirm für Warenverkehr und Lieferketten
Um Lieferketten, Exporte und den Warenverkehr deutscher Unternehmen auch in der Corona-Krise aufrechtzuerhalten, spannt die Bundesregierung einen milliardenschweren Schutzschirm: Der Staat übernimmt im laufenden Jahr Garantien für Warenkreditversicherer von bis zu 30 Mrd. €. Damit setzt sie eine Forderung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) um, wonach Unternehmen in der Corona-Krise nicht Gefahr laufen dürfen, auf unbezahlten Rechnungen ihrer in- und ausländischen Kunden sitzen zu bleiben.
"Wichtige Lieferketten in Deutschland und weltweit geraten durch die Corona-Krise unter erheblichen Druck", erklärt Volker Treier, Mitglied der DIHK-Hauptgeschäftsführung. Denn in der Krise gehen nicht nur für viele Unternehmen die Auftragseingänge zurück, auch die Zahlungsausfälle nehmen zu – und damit auch die Risiken der Warenkreditversicherer, die diese Lieferbeziehungen oft erst ermöglichen.
Diese Risiken federt die Bundesregierung nun mit der Staatsgarantie ab. Mit ihrem Schutzschirm für Warenkreditversicherungen habe sie "jetzt eine notwendige Voraussetzung dafür geschaffen, die häufig in Wertschöpfungsketten organisierte deutsche Wirtschaft an dieser Stelle zu stabilisieren", lobt Treier den Beschluss. Geeignete Absicherungsinstrumente seien gerade in der Krise unverzichtbar, um nicht noch weitere Liquidität aus den Unternehmen zu ziehen.
Auch die EU-Kommission hat den Schutzschirm bereits abgesegnet. Demnach garantiert der Bund Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer von bis zu 30 Mrd. € für das laufenden Jahr. Auch die Kreditversicherer beteiligen sich an dem Schutzschirm, indem sie Verluste bis zu einer Höhe von 500 Mio. € selbst tragen. Zudem übernehmen sie die Ausfallrisiken, die über die Garantie des Bundes hinausgehen.
DIHK